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Allgemeine Infos
- Für Wohngebäude, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsorientiertem Ausweis.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, muss der bedarfsorientierte Ausweis erstellt werden.
Bei weiteren Fragen rund um die Erstellung eines Energieausweises stehe ich Ihnen auch jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.