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Allgemeine Infos

- Für Wohngebäude, für die ein Bauantrag  nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsorientiertem Ausweis. 

- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, muss der bedarfsorientierte Ausweis  erstellt werden. 

Bei weiteren Fragen rund um die Erstellung eines  Energieausweises stehe ich Ihnen auch jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

 

 

Energieberatung

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Kontakt

Jörg Knoop
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater HWK


Osterbachstraße 1a
66606 St. Wendel-Marth
Tel: 06856-8070250
Fax: 06856 – 8070145

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