Rauchwarnmelder retten Leben!
Rauch ist leise, heimtückisch und giftig. Brände verbrauchen Sauerstoff und setzen Giftgase frei. Das geruchlose Kohlenmonoxid wird nach wenigen Minuten freigesetzt. Bereits drei Atemzüge Rauch machen bewusstlos, 10 Atemzüge führen zum Tod!
Besonders nachts besteht eine potenzielle Gefahr, denn dann schläft auch der Geruchssinn. Für eine frühzeitige Branderkennung sind daher Rauchwarnmelder unverzichtbar. Diese erkennen die Gefahr bereits in der Entstehungsphase (Schwelbrand) und alarmieren zuverlässig und vor allem rechtzeitig.
So empfehlen Versicherungen, Feuerwehren und Brandschutzexperten die Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen. In einigen Bundesländern ist dafür eine verbindliche und im Baurecht verankerte Regelung in Kraft getreten.
Allen Gesetzestexten zur Rauchwarnmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Drei Faktoren sind hierbei besonders wichtig: leistungsfähige Geräte, die richtige Montage und die regelmäßige Wartung. Was die Geräte leisten müssen, wird in der Produktnorm DIN 14604 beschrieben. Montage und Wartung sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Sie definiert die Mindestausstattung:
Rauchwarnmelder gehören in Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure.
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